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ParaafGesetze und Regeln, gegengelesen, zur Startseite

Vorgehen

Was wir prüfen, und wie

Eine Durchsicht ist nur etwas wert, wenn Sie wissen, was getestet wird und warum. Hier steht alles: die Gesetze dahinter, jedes Thema mit jeder Kontrolle, die Regel hinter dem Urteil und die Grenzen dessen, was eine automatische Prüfung sehen kann.

Die Regeln hinter der Website-Prüfung

Wo eine Kontrolle auf einem Gesetz beruht, steht der Artikel dabei, wie am Rand eines Gesetzbuchs. Der Rest ist empfohlen: keine Pflicht, aber das, was eine ordentliche Website tut.

Art. III.74 und XII.6 WGBWirtschaftsgesetzbuch
Wer für seinen Betrieb eine Website hat, gibt dort an, wer er ist: Name, Rechtsform, Adresse, Unternehmensnummer, E-Mail-Adresse und, falls zutreffend, die MwSt.-Nummer, den Berufstitel und die Aufsichtsbehörde.
DSGVO / GDPR · Verordnung (EU) 2016/679Datenschutz-Grundverordnung
Wer personenbezogene Daten erhält, und sei es über ein Kontaktformular, sagt, was er damit tut (Datenschutzerklärung), sammelt nicht mehr als nötig und schützt, was er hat.
Cookie-Regeln · Art. 10/2 Gesetz vom 30. Juli 2018Gesetz vom 30. Juli 2018 (Datenschutz)
Cookies und Tracking-Software, die nicht unbedingt nötig sind, dürfen erst nach einer freien, vorherigen Einwilligung eingesetzt werden. Ablehnen muss genauso einfach sein wie Akzeptieren. Die Datenschutzbehörde wacht darüber.
Richtlinie (EU) 2019/882European Accessibility Act
Seit dem 28. Juni 2025 müssen unter anderem Webshops und Dienste für Verbraucher für Menschen mit Behinderung zugänglich sein. Der Maßstab ist WCAG 2.1 Stufe AA (Norm EN 301 549).
EmpfohlenWebstandards
Https, Sicherheitseinstellungen, eine Website, die auf dem Handy funktioniert, Geschwindigkeit, Auffindbarkeit und mehrere Sprachen: keine gesetzliche Pflicht, aber das, was Kunden und Google erwarten.

Die zehn Themen

Pro Kontrolle: was wir prüfen und warum das für einen Betrieb zählt.

015 Kontrollen

Art. III.74 und XII.6 WGB · Art. 2:20 GGV

1.01Wer hinter der Website steht
Wer eine Website für sein Unternehmen hat, muss den Besuchern leicht zeigen, mit wem sie es zu tun haben: Name, geografische Anschrift und eine E-Mail-Adresse (Wirtschaftsgesetzbuch, Art. III.74 und Art. XII.6). Das ist Pflicht, und Kunden schauen darauf, bevor sie anrufen oder bestellen.
1.02Unternehmensnummer
Jedes Unternehmen muss seine Unternehmensnummer auf seiner Website angeben (Wirtschaftsgesetzbuch, Art. XII.6, und für Gesellschaften Art. 2:20 des Gesetzbuchs der Gesellschaften und Vereinigungen). Kunden und Lieferanten finden Sie damit in der Zentralen Datenbank der Unternehmen.
1.03Mehrwertsteuernummer
Sind Sie mehrwertsteuerpflichtig, gehört Ihre MwSt.-Nummer zu den Angaben auf Ihrer Website (Wirtschaftsgesetzbuch, Art. XII.6). Erbringen Sie nur steuerbefreite Leistungen, zum Beispiel im Gesundheitswesen, haben Sie vielleicht keine MwSt.-Nummer und können diesen Punkt übergehen.
1.04Rechtsform und RJP
Eine Gesellschaft oder VoG muss auf ihrer Website ihren Namen, ihre Rechtsform, ihren Sitz, ihre Unternehmensnummer und die Worte „Register der juristischen Personen“ oder „RJP“ mit dem Gericht ihres Sitzes angeben (Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen, Art. 2:20).
1.05Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB sind nicht für jedes Unternehmen Pflicht, aber sie gelten nur, wenn der Kunde sie vor seiner Zustimmung lesen konnte. Online gehören sie deshalb auf Ihre Website, damit Sie in Angeboten und Rechnungen darauf verweisen können.
02

Onlineshop

5 Kontrollen

Buch VI WGB · Verordnung (EU) 2024/3228

2.01Widerrufsrecht
Wer online an Verbraucher verkauft, muss vor dem Kauf erklären, dass sie 14 Tage Bedenkzeit haben, wie sie widerrufen und wer die Rücksendung bezahlt (Wirtschaftsgesetzbuch, Buch VI, und Richtlinie 2011/83/EU). Fehlt diese Information, verlängert sich die Frist um zwölf Monate.
2.02Verkaufsbedingungen
Beim Fernabsatz muss der Kunde vor der Bestellung alle wichtigen Informationen erhalten: Preis, Lieferung, Zahlung, Widerruf, Gewährleistung (Wirtschaftsgesetzbuch, Buch VI). In AGB steht das an einer Stelle, und ohne sie können Sie sich im Streitfall nicht darauf berufen.
2.03Preise inklusive MwSt.
Verbrauchern müssen Sie den Gesamtpreis zeigen, MwSt. und alle Pflichtkosten inbegriffen (Wirtschaftsgesetzbuch, Buch VI). „Inkl. MwSt.“ beim Preis beseitigt jeden Zweifel.
2.04Veralteter Link zur OS-Plattform
Die Pflicht, auf die OS-Plattform zu verlinken, ist entfallen: Die Plattform nimmt seit dem 20. März 2025 keine Beschwerden mehr an, und die Verordnung dazu ist seit dem 20. Juli 2025 aufgehoben (Verordnung (EU) 2024/3228). Der Link führt ins Leere, und das wirkt nachlässig.
2.05Lieferkosten und -bedingungen
Kunden müssen vor der Bestellung wissen, was die Lieferung kostet und wie lange sie dauert (Wirtschaftsgesetzbuch, Buch VI). Unerwartete Kosten an der Kasse sind zudem der häufigste Grund für Kaufabbrüche.
03

Sicherheit

8 Kontrollen

Art. 32 DSGVO (Sicherheit) · empfohlen

3.01Sichere Verbindung (https)
Ohne Schloss kann jemand im selben Netzwerk mitlesen, was Besucher eingeben. Kunden springen bei der Warnung ab, und Google stuft unsichere Websites herab.
3.02Gültigkeit des Zertifikats
Ein abgelaufenes Zertifikat sperrt Ihre Website praktisch: Browser lassen niemanden mehr einfach durch.
3.03Weiterleitung auf https
Alte Links und Lesezeichen bringen Besucher auf die unsichere Version, und Google sieht zwei Websites statt einer.
3.04Unsichere Teile auf einer sicheren Seite
Ein einziger unsicherer Teil untergräbt die Sicherheit der ganzen Seite, und blockierte Dateien hinterlassen Lücken in Ihrer Website.
3.05Sicherheitseinstellungen des Servers
Mit diesen Einstellungen sagt Ihr Server dem Browser, was erlaubt ist und was nicht: die Website nicht in einem fremden Rahmen zeigen, immer https verwenden, keine unbekannten Skripte ausführen. Ohne sie ist Missbrauch leichter.
3.06Veraltete Software
Für alte Versionen sind die Lücken bekannt und es erscheinen keine Korrekturen mehr. Bots durchsuchen das Web genau nach diesen Versionen.
3.07Versionsnummern sichtbar
Keine Lücke an sich, aber ein Wegweiser für Bots, die nach einer bestimmten Version suchen.
3.08Meldestelle für Sicherheitslücken (security.txt)
Findet jemand eine Lücke in Ihrer Website, möchten Sie, dass er sie Ihnen meldet und nicht anderswo. security.txt ist der vereinbarte Ort, um zu sagen, wo das geht (Internetstandard RFC 9116). Es ist keine Pflicht, aber empfohlen.
04

Handy

5 Kontrollen

Empfohlen

4.01An den Handybildschirm angepasst
Die meisten Menschen suchen einen Betrieb mit dem Handy. Wer zoomen und schieben muss, ist weg. Außerdem bewertet Google Ihre Website nach der mobilen Version.
4.02Zoomen erlaubt
Wer schlechter sieht, zoomt zum Lesen. Das zu blockieren schließt Menschen aus und widerspricht den Regeln zur Barrierefreiheit.
4.03Ein Layout, das mitgeht
Ein festes Layout passt nicht auf ein Handy: Text fällt aus dem Bild oder wird unleserlich klein.
4.04Lesbare Textgröße
Kleine Schrift auf einem kleinen Bildschirm zu lesen ist ermüdend. Besucher springen ab, bevor sie Ihr Angebot gesehen haben.
4.05Links, die man mit dem Finger antippen kann
Ein Finger ist kein Mauszeiger. Bei kleinen, dicht gedrängten Links tippt man daneben, und das ärgert.
05

Geschwindigkeit

10 Kontrollen

Empfohlen

5.01Gewicht der Seite
Alles, was die Seite wiegt, muss über das Mobilfunknetz auf das Handy Ihres Kunden. Mit 4G sind das Sekunden Wartezeit, und mit jeder Sekunde geht ein Teil Ihrer Besucher.
5.02Schwere Fotos
Fotos sind meist die größte Ursache für eine langsame Website. Ein Foto direkt aus der Kamera ist zehnmal größer als nötig.
5.03Sparsame Bildformate
Diese Formate sind ein Viertel bis die Hälfte kleiner als JPG oder PNG, bei gleicher Qualität.
5.04Anzahl und Gewicht der Skripte
Jedes Skript muss heruntergeladen und ausgeführt werden, bevor die Seite flüssig reagiert. Vor allem günstigere Handys tun sich damit sichtbar schwer.
5.05Dateien, die die Seite aufhalten
Der Besucher schaut auf einen weißen Bildschirm, während der Browser auf Dateien wartet, die erst später gebraucht werden.
5.06Komprimierung
Komprimierung macht Textdateien drei- bis fünfmal kleiner, ganz ohne Verlust. Auf jedem ordentlichen Server ist sie eingeschaltet.
5.07Für den nächsten Besuch speichern
Wer zurückkommt oder weiterklickt, muss alles erneut herunterladen, auch Ihr Logo und Stylesheets, die sich nicht geändert haben.
5.08Antwortzeit des Servers
Das ist Wartezeit, bevor überhaupt etwas zu sehen ist. Sie deutet auf langsames Hosting oder eine Website hin, die jede Seite jedes Mal neu zusammensetzen muss.
5.09Umfang der Seite selbst
Seitenbaukästen packen manchmal riesige Mengen Code in die Seite. Der Browser muss sich da ganz durcharbeiten, bevor er etwas zeigt.
5.10Fotos erst laden, wenn sie ins Bild kommen
Der Besucher zahlt mit Wartezeit und mobilen Daten für Fotos, die er vielleicht nie sieht.
06

Auffindbarkeit

9 Kontrollen

Empfohlen

6.01Zugang für Suchmaschinen
So kommen Sie nicht zu Google, wie gut der Rest auch ist. Oft ist das eine Einstellung, die nach dem Bau der Website stehen geblieben ist.
6.02Titel der Seite
Der Titel ist die blaue Zeile bei Google und der Text auf dem Tab. Er ist das Erste, und oft das Einzige, was jemand von Ihrem Betrieb liest.
6.03Beschreibung für Suchmaschinen
Das sind die zwei Zeilen unter Ihrem Titel bei Google. Ohne sie wählt Google selbst einen Textausschnitt, und das ist selten Ihr bester.
6.04Eine Hauptüberschrift
An der Hauptüberschrift erkennen Google und Screenreader, worum es auf der Seite geht.
6.05Sitemap
Eine Sitemap ist das Inhaltsverzeichnis, das Sie Google geben. Ohne sie findet Google neue oder tiefere Seiten langsamer, oder gar nicht.
6.06robots.txt
Darin steht, was Suchmaschinen besuchen dürfen und wo die Sitemap liegt. Ohne sie ist es keine Katastrophe, aber nachlässig.
6.07Bevorzugte Adresse
Dieselbe Seite ist oft über mehrere Adressen erreichbar (mit und ohne www, mit einem Zusatz am Ende). Ohne bevorzugte Adresse verteilt Google Ihren Wert auf Kopien.
6.08Vorschau beim Teilen
Ein Link in WhatsApp, Facebook oder Messenger ohne Bild ist eine nackte Textzeile. Mit Bild und Titel wird viel öfter darauf getippt.
6.09Unternehmensdaten für Google
Mit diesen Daten zeigt Google Ihre Adresse, Öffnungszeiten und Telefonnummer direkt in den Suchergebnissen und auf Maps. Für einen lokalen Betrieb ist das der Ort, an dem Kunden schauen.
07

Barrierefreiheit

8 Kontrollen

European Accessibility Act · WCAG 2.1 AA

7.01Beschreibung zu Bildern
Wer blind oder sehbehindert ist, lässt sich die Seite vorlesen; ohne Beschreibung hört man nur „Bild“. Google liest diese Beschreibung auch.
7.02Sprache der Seite
Ein Screenreader wählt seine Stimme nach dieser Sprache: Deutscher Text mit einer englischen Stimme ist unverständlich. Auch Übersetzungsknöpfe und Google richten sich danach.
7.03Formularfelder mit Namen
Ein Screenreader sagt dann nur „Eingabefeld“. Und ein Beispieltext im Feld verschwindet, sobald man tippt, sodass man nicht mehr weiß, was gefragt war.
7.04Reihenfolge der Überschriften
Wer einen Screenreader nutzt, springt von Überschrift zu Überschrift, so wie Sie eine Seite überfliegen. Eine wirre Reihenfolge ist ein Inhaltsverzeichnis mit Lücken.
7.05Links, die sagen, wohin sie führen
Ein Screenreader liest Links losgelöst von ihrer Umgebung vor. „Link, Link, Link“ oder fünfmal „mehr lesen“ hilft niemandem weiter.
7.06Knöpfe mit Namen
Ein Screenreader sagt dann nur „Schaltfläche“. Wer das Symbol nicht sieht, weiß nicht, ob der Knopf das Menü öffnet, etwas abschickt oder etwas löscht.
7.07Eingebettete Rahmen mit Titel
Ein Video oder eine Karte von einer anderen Website steckt in einem Rahmen. Ohne Titel kündigt ein Screenreader nur „Rahmen“ an, ohne zu sagen, was darin ist.
7.08Erklärung zur Barrierefreiheit
Seit dem 28. Juni 2025 müssen Onlineshops und andere Dienste, die online einen Vertrag mit Verbrauchern schließen, barrierefrei sein und erklären, wie (European Accessibility Act, Richtlinie (EU) 2019/882). Kleinstunternehmen, weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme, sind ausgenommen. Für andere Websites ist eine Erklärung keine Pflicht, aber ein ehrliches Signal.
08

Datenschutz und Cookies

5 Kontrollen

DSGVO · Cookie-Regeln

8.01Tracking-Software und Einwilligung
Nach den europäischen und belgischen Regeln (DSGVO und Cookie-Regeln) dürfen Sie Besucher erst verfolgen, nachdem sie zugestimmt haben. Die Datenschutzbehörde kann dafür Bußgelder verhängen. Und ehrlich: Ohne Tracker brauchen Sie kein Banner.
8.02Cookies ablehnen
Eine Einwilligung in Cookies zählt nur, wenn sie freiwillig ist: Ablehnen muss so einfach sein wie Akzeptieren (DSGVO und die Cookie-Empfehlungen der belgischen Datenschutzbehörde). Ein Hinweis nur mit „OK“ oder einer versteckten Ablehnen-Schaltfläche ist keine gültige Einwilligung.
8.03Schriften von Google
Dadurch erhält Google die IP-Adresse jedes Besuchers, ohne dass dieser gefragt wurde. Ein deutsches Gericht hat dafür 2022 Schadensersatz zugesprochen. Es ist auch langsamer als nötig.
8.04Eingebettete Videos und Karten
Ein gewöhnliches YouTube-Video oder eine Google-Karte verfolgt Ihre Besucher, auch wenn sie nie darauf klicken, und macht die Seite langsamer.
8.05Datenschutzerklärung
Sobald Sie Daten erhalten, und sei es nur über ein Kontaktformular, müssen Sie zeigen können, was Sie damit tun. Das ist Pflicht, und es schafft Vertrauen.
09

Sprachen

2 Kontrollen

Empfohlen

9.01Sprachen
Belgien hat drei Amtssprachen und Brüssel ist zweisprachig. Wer auf Französisch oder Deutsch sucht, findet eine einsprachige Website nicht, und wer sie doch findet, ruft lieber einen Mitbewerber an, der seine Sprache spricht.
9.02Sprachversionen miteinander verknüpft
Ohne diese Verknüpfung kann Google einem französischsprachigen Suchenden die niederländische Seite zeigen oder die Versionen als Duplikate behandeln.
10

Kontakt

4 Kontrollen

Art. III.74 WGB (teilweise)

10.01Telefonnummer zum Antippen
Wer Ihren Betrieb auf dem Handy sucht, will oft einfach anrufen. Eine Nummer abtippen zu müssen ist die Hürde, an der Sie einen Kunden verlieren.
10.02E-Mail oder Kontaktformular
Nicht jeder ruft gern an, und außerhalb der Öffnungszeiten ist Schreiben der einzige Weg. Eine E-Mail-Adresse auf der Website ist außerdem eine gesetzliche Pflichtangabe (Art. III.74 WGB).
10.03Adresse
Eine Adresse zeigt, dass Ihr Betrieb wirklich existiert, und Kunden wollen wissen, ob Sie in der Nähe sind. Google nutzt sie für lokale Suchanfragen, und die Adresse gehört zu den gesetzlichen Pflichtangaben.
10.04Öffnungszeiten
„Haben die jetzt offen?“ ist die meistgestellte Frage zu einem lokalen Betrieb. Wer die Antwort nicht findet, fährt nicht hin.

Wie wir messen

  • Selbst gebaut

    Kein PageSpeed, kein Dienst eines anderen. Unser Server ruft Ihre Seite ab und liest sie selbst. Dadurch geht Ihre Adresse an niemanden sonst.

  • Ein Besuch

    Wir rufen Ihre Startseite ab, bis zu 78 Dateien, die sie lädt (Skripte, Stylesheets, Fotos, Schriften), robots.txt, Ihre Sitemap und Ihre Kontaktseite. Nur lesen: Wir füllen nichts aus und melden uns nirgends an.

  • Mit Grenzen

    Jede Anfrage hat ein Zeit- und Größenlimit. Dateien über 2,5 MB lesen wir nicht vollständig; dann steht beim Gewicht „mindestens“.

  • Erkennbar

    Unser Besucher nennt sich in der Anfrage Paraaf, damit ein Verwalter sehen kann, wer vorbeigekommen ist.

Die Regel hinter dem Urteil

Jede Kontrolle endet mit einem von vier Ergebnissen.

Dringend
Etwas, durch das Sie Kunden verlieren, unauffindbar sind, Menschen ausschließen oder eine Regel nicht einhalten: kein Schloss, auf dem Handy nicht nutzbar, Tracker ohne Einwilligung, Google wird ausgesperrt.
Offener Punkt
Eine verpasste Chance oder eine Nachlässigkeit, die Sie besser beheben: schwere Fotos, keine Beschreibung für Google, eine Nummer, die man nicht antippen kann.
Tipp
Geht besser, aber niemand verliert deshalb den Schlaf. Zählt nie für das Urteil.
In Ordnung
Geprüft und für in Ordnung befunden: eine Paraphe.

Was die Website-Prüfung nicht sieht

  • Wir sehen nicht, was nach einem Klick geschieht. Ob ein Cookie-Banner nach „Ablehnen“ wirklich nichts lädt oder was hinter einem Formular steckt, bleibt außen vor.
  • Kein echter Browser. Was eine Website erst mit JavaScript aufbaut, können wir übersehen; eine Website, die ganz so funktioniert, bekommt dann zu Unrecht Anmerkungen.
  • Kein echtes Gerät. Das Thema Handy liest Ihren Code auf Zeichen einer Website, die sich anpasst; es misst keine Knöpfe auf dem Bildschirm.
  • Geschwindigkeit von einem Server aus. Wir sitzen an einer schnellen Leitung in einem Rechenzentrum. Auf einem Handy mit 4G fühlt sich alles langsamer an; unsere Zahlen sind also eine Untergrenze.
  • Eine Seite. Farbkontrast, Formulare, die wirklich abgeschickt werden, Ihr Webshop, der Inhalt Ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ihre anderen Seiten fallen nicht unter diese Prüfung.
  • Keine Rechtsberatung. Wir erkennen die bekanntesten Tracker und Cookie-Banner, nicht alle, und wir lesen keine Verträge. Lassen Sie es von Ihrem Buchhalter oder Anwalt gegenlesen.
  • Websites, die automatische Besucher sperren, können wir nicht prüfen. Dann erhalten Sie eine Fehlermeldung, kein Ergebnis.

Woher die Richtpreise kommen

Jeder Preis ist eine realistische Anzahl Stunden mal 100 €, der Stundensatz von nealvdv.be inkl. 21 % MwSt. (82,64 € ohne MwSt.), gerundet auf 50 €. Für das, was keine Reparatur, sondern ein Umbau ist, verweist die Prüfung auf einen Festpreis, ebenfalls inkl. MwSt.: ein Redesign ab 1.950 €, eine zusätzliche Sprache 450 €. Das sind die Preise von nealvdv.be, dem Webentwickler hinter Paraaf. Jeder andere Webentwickler kann dasselbe beheben; die Prüfung gehört Ihnen.

Darf ich die Website von jemand anderem prüfen?

Ja. Wir sehen uns nur an, was öffentlich ist, mit einem Besuch. Pro Besucher gibt es sechs Prüfungen pro zehn Minuten, damit niemand über uns eine Website bombardieren kann. Sind Sie Inhaber einer Website und möchten eine Prüfung löschen lassen? Schreiben Sie an contact@nealvdv.be.

Fehler entdeckt?

Ein paar Worte genügen. Wir prüfen es und passen es an.

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